Für Nicht-Arbeitnehmer ist die Freigrenze bei €35.- netto als Betriebsausgabe nutzbar. Für Arbeitnehmer ist diese Freigrenze mehrmals im Jahr kleiner als €60.- zu verschiedenen Anlässen eine Betriebsausgabe.
(Stand Okt2015)
Wenn Sie natürlich einfach jemanden eine Freude machen möchten, hat diese steuerliche Raffinesse natürlich keine Bedeutung für Sie. ;-)